Aufnahmeantrag COTTBUSER KINDERMUSICAL

Für die Aufnahme ins COTTBUSER KINDERMUSICAL ist es erforderlich einen Ausbildungsvertrag abzuschließen. Bitte füllen Sie dafür folgendes Formular aus. Mit Absenden des Formulars generiert sich automatisch der entsprechende Ausbildungsvertrag. Bitte geben Sie den unterzeichneten Ausbildungsvertrag zur ersten Unterrichtseinheit bei uns ab.

Über freie Kapazitäten und die Proben- & Trainingszeiten werden Sie von uns nach Übersendung des Antrags informiert.

Die Ausbildung beginnt mit der ersten Unterrichtseinheit. In den ersten sechs Monaten ist eine Kündigung jeweils zum Ende eines Monats möglich. Bei Überschreitung des 15. des Monats wird Ihnen der volle Monat berechnet.

Die Ausbilungsentgelte betragen:

Ausbildunsgartfür die Grundausbildung:für die Förderausbilung
Alterab 6 bis ca. 9 Jahrefür die Altersgruppen: ab ca. 10 Jahre
Ausbildungsruppen
  • Grundkurs,
  • Nachwuchs 1,
  • Nachwuchs2
  • Minichor 1,
  • Minichor 2,
  • Musicalvorstufe 1,
  • Musicalvorstufe 2,
  • Musicalklasse
Umfang pro Woche
1 UE = 45 Min.
  • 2 UE Rhythmus- & Bewegungsschulung/Repertoire (Tanzen)
  • 1 UE Chor/Stimmbildung
  • 3 UE Repertoiretraining (Tanzen)
  • 2 UE Chor/Stimmbildung
  • 1 UE klassisches Ballett
  • 1 UE Schauspiel
Sonderproben/Auftritte
  • 1 bis 6 Auftritte pro Jahr
  • NUR Nachwuchs 2:
    ca. 4 Sonderproben pro Jahr in Vorbereitung auf das Weihnachtsmuscial
  • Minichöre:
    10-15 Auftritte pro Jahr
  • Musicalvorstufen und -klasse:
    10 bis 25 Auftritte pro Jahr, 1 Probenlager (3-4 Tage), ca. 8 – 10 Sonderproben pro Jahr in Vorbereitung auf Weihnachts- & Frühlingsmusical
Preis pro Monat= 15,- Euro= 20,- Euro

Über Änderungen der Entgeltordnung und /oder Satzung werden Sie rechtzeitig informiert.

Antrag auf Mitgliedschaft im COTTBUSER KINDERMUSICAL

    Hiermit stelle ich Antrag auf Aufnahme ins Konservatorium Cottbus
    beim COTTBUSER KINDERMUSICAL.

    Schüler

    Name*

    Vorname*

    Geburtsdatum*

    Adresse*

    Telefon/Mobil

    Email

    Gesetzlicher Vertreter/Entgeltpflichtiger

    (bei Minderjährigen oder Volljährigen, die kein eigenes Einkommen haben)

    Name*

    Vorname*

    Geburtsdatum*

    Adresse*

    Telefon/Mobil*

    Email*

    Der/die Schüler/in hat am Konservatorium Cottbus bereits Unterricht in einem anderen Hauptfach*?

    Die Ausbildung meines Kindes soll in der folgenden Unterrichtsart erfolgen*:
    Klassenunterricht ab 7 Personen

    Erläuterung:

    Grundausbildung

    mind. 6 bis ca. 10 Jahre
    Grundkurs, Nachwuchs 1, Nachwuchs 2

    Förderausbildung

    ab ca. 10 Jahre
    Minichor 1, Minichor 2, Musicalvorstufe 1, Musicalvorstufe 2, Musicalklasse

    Der Unterricht kann jederzeit entsprechend den Möglichkeiten und Kapazitäten des COTTBUSER KINDERMUSICALs aufgenommen werden.
    Eine Kündigung des Unterrichtsverhältnisses ist gemäß der Satzung zum Ende des Schulhalbjahres und zum Schuljahresende möglich und muss in schriftlicher Form mit einer Frist von vier Wochen vor dem Beendigungstermin abgegeben werden. In den ersten 6 Monaten der Ausbildung ist eine monatliche Kündigung möglich.

    Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresentgelt und ist bis zum bestätigten Abmeldetermin vierteljährlich in Raten zu entrichten. In den Schulferien wird kein Unterricht erteilt. Die Entgelte werden im Lastschriftverfahren eingezogen.
    Kosten, die durch verspätete Zahlung des Entgeltes entstehen, sind vom Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreter (bei Volljährigen: dem entgeltpflichtigen Vertragspartner) zu tragen.

    Die Aufnahme am Konservatorium wird rechtsverbindlich durch die schriftliche Bestätigung des Konservatoriums.

    Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Lehrer.

    Öffentliche Auftritte der Schüler unterliegen während des Ausbildungsverhältnisses in jedem Fall der Informationspflicht gegenüber dem Konservatorium.

    Die Satzung und Entgeltordnung des Konservatoriums in der jeweilig gültigen Fassung sind Vertragsbestandteil. Der Vertragspartner hat sie zur Kenntnis genommen und erkennt sie an.
    Wünsche des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Konservatorium schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

    Veränderungen des Namens und der Anschrift des gesetzlichen Vertreters, sowie Änderungen, die bei der Berechnung der Höhe des Unterrichtsentgeltes von Bedeutung sind, sind dem Konservatorium unverzüglich mitzuteilen.

    Datum*:
    Unterschrift:


    Datum*:
    Unterschrift*: